Mitgliederversammlung 2014-06-05: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''1. Mitgliederversammlung''' des Freies Labor e.V. ein. findet am '''Donnerstag, 05. Juni''', '''um 20.00 Uhr''' in der [http://hickerspace.org/wiki/ProWe#Wo_finde_ich_die_ProWe.3F Projektwerkstatt] (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim) statt.
 
Die '''1. Mitgliederversammlung''' des Freies Labor e.V. ein. findet am '''Donnerstag, 05. Juni''', '''um 20.00 Uhr''' in der [http://hickerspace.org/wiki/ProWe#Wo_finde_ich_die_ProWe.3F Projektwerkstatt] (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim) statt.
  
= Tagesordnung (bitte bei Bedarf erweitern) =
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= Tagesordnung =
  
 
=== TOP 1: Organisatorisches ===
 
=== TOP 1: Organisatorisches ===
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=== TOP 2: Satzungsänderungsanträge ===
 
=== TOP 2: Satzungsänderungsanträge ===
* [https://github.com/freieslabor/dokumente/pull/2 §8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer]
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Satzung aktuell:
 
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   Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem
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   Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 
   Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem  
 
   Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem  
   Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und  
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   Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und  
 
   Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die  
 
   Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die  
 
   Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3  
 
   Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3  
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   Der Vorstand besteht aus 3~Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden,  
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   Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden,  
 
   der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem
 
   der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem
 
   Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 
   Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
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   die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 
   die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 
   Vorgängers im Amt bleibt.
 
   Vorgängers im Amt bleibt.
* [https://github.com/freieslabor/dokumente/pull/1 §8 Beibehaltung der Beisitzerinnen/Beisitzer]
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==== [https://github.com/freieslabor/dokumente/pull/1 §8 Beibehaltung der Beisitzerinnen/Beisitzer] ====
 
Satzung aktuell:
 
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   Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem
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   Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 
   Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem  
 
   Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem  
   Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und  
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   Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und  
 
   Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die  
 
   Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die  
 
   Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3  
 
   Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3  
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   Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem
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   Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 
   Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem  
 
   Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem  
   Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und  
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   Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und  
 
   Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.  
 
   Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.  
 
   Der Vorstandsvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nach
 
   Der Vorstandsvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nach
 
   außen vertretungsberechtigt.
 
   außen vertretungsberechtigt.
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==== §5 Beiträge ====
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Satzung aktuell:
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  Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine
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  Beitragsordnung.
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Änderungsantrag 3:
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  Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
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  Details regelt eine Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung
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  beschließt.
  
 
=== TOP 3: Sonstiges ===
 
=== TOP 3: Sonstiges ===
 
* Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
 
* Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
 
* Erstattung von Kosten beim AStA
 
* Erstattung von Kosten beim AStA
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= Protokoll =
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Vollversammlung des Vereins FreiesLabor, am 5.6.2014.
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=== Anwesende Mitglieder ===
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# Bastian
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# Bjørn
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# Jürgen
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# Fabian
 +
# Ortwin
 +
# Jason
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=== TOP 1: Organisatorisches ===
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Der Verein hat mit dem Stand vom 5.6.2014 13 (in Worten Dreizehn) Mitglieder.
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Wir benötigen 25% der Mitglieder, um beschlußfähig zu sein.
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''20:23 Uhr:'' wir stellen die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest (6 Mitglieder
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anwesend).
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''20:26 Uhr:''
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* Protokollführer: Jürgen Borleis (einstimmig gewählt)
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* Versammlungsführer: Bastian Stender (einstimmig gewählt)
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* es sind keine Gäste anwesend
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''20:36 Uhr:'' Die [[Mitgliederversammlung_2014-06-05#Tagesordnung|Tagesordnung]] wurde beschlossen.
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=== TOP 2: Satzungsänderungen ===
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''20:37 Uhr:'' Es wurde für den Beschluß der Satzungänderungen eine nicht geheime Wahl vereinbart.
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* Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem [[Mitgliederversammlung_2014-06-05#.C2.A78_Ausschluss_der_Beisitzerinnen.2FBeisitzer|Änderungsantrag 1]] für Absatz 1 zugestimmt.
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''20:43 Uhr:'' Änderungsantrag 1/Absatz 1 wurde einstimmig beschlossen
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* Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem [[Mitgliederversammlung_2014-06-05#.C2.A78_Ausschluss_der_Beisitzerinnen.2FBeisitzer|Änderungsantrag 1]] für Absatz 2 zugestimmt.
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''20:46 Uhr:'' Änderungsantrag 1/Absatz 2 wurde einstimmig beschlossen
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* Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem [[Mitgliederversammlung_2014-06-05#.C2.A78_Ausschluss_der_Beisitzerinnen.2FBeisitzer|Änderungsantrag 1]] für Absatz 10 zugestimmt.
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''20:48 Uhr:'' Änderungsantrag 1/Absatz 10 wurde einstimmig beschlossen
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''20:49 Uhr:'' Die Änderung nach [[Mitgliederversammlung_2014-06-05#.C2.A78_Beibehaltung_der_Beisitzerinnen.2FBeisitzer|Änderungsantrag 2]] wurde einstimmig abgelehnt
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* Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§5 Mitgliedsbeiträge" allgemein dem [[Mitgliederversammlung_2014-06-05#.C2.A75_Beitr.C3.A4ge|Änderungsantrag 3]] für Absatz 1 zugestimmt.
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''20:51 Uhr:'' Der [[Mitgliederversammlung_2014-06-05#.C2.A75_Beitr.C3.A4ge|Änderungsantrag 3]] wurde einstimmig beschlossen
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=== TOP 3: Sonstiges ===
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==== Mitgliedsbeiträge seit Gründung ====
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Dieser Punkt hat eine längere Diskussion zur Folge. Wir müssen zunächst
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abwarten, bis der Verein ein Konto hat.
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Sobald ein Konto existiert, wird der Vorstand die Beiträge von den Mitgliedern
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einfordern. Da sich in diesen ersten 6 Monaten größere Beträge angesammelt haben,
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können Mitglieder gemäss §1, Absatz 3 der Beitragsordnung für die ersten 6 Monate
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seit der Gründung des Vereins eine Beitragsermäßigung oder -erlass beantragen.
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''21.06 Uhr:'' die Handhabung der Mitgliedsbeiträge wurde entsprechend dem
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vorgenannten Satz einstimmig beschlossen
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==== Erstattung von Kosten beim AStA ====
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Es wurde diskutiert, dass solche Zuschüsse einmalig sind und derzeit der Verein
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mit seiner Gründung nur sehr geringe Ausgaben hatte. Diese sind aus den
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Mitgliedsbeiträgen zu decken. Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher
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für spätere Anschaffungen vorgehalten werden.
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''21:12 Uhr:'' "Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher für spätere
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Anschaffungen vorgehalten werden." wurde einstimmig beschlossen
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''21:13 Uhr:'' die Versammlung wurde für beendet erklärt.
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[[Kategorie:Mitgliederversammlung]]
 
[[Kategorie:Mitgliederversammlung]]

Version vom 5. Juni 2014, 22:49 Uhr

Die 1. Mitgliederversammlung des Freies Labor e.V. ein. findet am Donnerstag, 05. Juni, um 20.00 Uhr in der Projektwerkstatt (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim) statt.

Tagesordnung

TOP 1: Organisatorisches

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführerin/des Protokollführers
  • Zulassung von Gästen
  • Festlegung der Tagesordnung

TOP 2: Satzungsänderungsanträge

§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer

Satzung aktuell:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die 
 Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3 
 Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.

Änderungsantrag 1:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, 
 der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem
 Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.

Satzung aktuell:

 (2)
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
 Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine
 Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer verzichtet werden. Die Bestätigung des 
 Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die
 jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger
 gewählt sind.

Änderungsantrag 1:

 (2)
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
 Jahr gewählt. Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der
 Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder 
 bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

Satzung aktuell:

 (10)
 Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
 Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, 
 die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Posten von Beisitzerinnen
 und Beisitzern kann eine Nachfolgerin/ein Nachfolger nach Beschluss der 
 Mitgliederversammlung entfallen.

Änderungsantrag 1:

 (10)
 Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
 Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, 
 die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 Vorgängers im Amt bleibt.

§8 Beibehaltung der Beisitzerinnen/Beisitzer

Satzung aktuell:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die 
 Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3 
 Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.

Änderungsantrag 2:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 
 Der Vorstandsvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nach
 außen vertretungsberechtigt.

§5 Beiträge

Satzung aktuell:

 (1)
 Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine
 Beitragsordnung.

Änderungsantrag 3:

 (1)
 Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
 (2)
 Details regelt eine Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung
 beschließt.

TOP 3: Sonstiges

  • Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
  • Erstattung von Kosten beim AStA

Protokoll

Vollversammlung des Vereins FreiesLabor, am 5.6.2014.

Anwesende Mitglieder

  1. Bastian
  2. Bjørn
  3. Jürgen
  4. Fabian
  5. Ortwin
  6. Jason

TOP 1: Organisatorisches

Der Verein hat mit dem Stand vom 5.6.2014 13 (in Worten Dreizehn) Mitglieder. Wir benötigen 25% der Mitglieder, um beschlußfähig zu sein.

20:23 Uhr: wir stellen die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest (6 Mitglieder anwesend).

20:26 Uhr:

  • Protokollführer: Jürgen Borleis (einstimmig gewählt)
  • Versammlungsführer: Bastian Stender (einstimmig gewählt)
  • es sind keine Gäste anwesend

20:36 Uhr: Die Tagesordnung wurde beschlossen.

TOP 2: Satzungsänderungen

20:37 Uhr: Es wurde für den Beschluß der Satzungänderungen eine nicht geheime Wahl vereinbart.

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 1 zugestimmt.

20:43 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 1 wurde einstimmig beschlossen

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 2 zugestimmt.

20:46 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 2 wurde einstimmig beschlossen

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 10 zugestimmt.

20:48 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 10 wurde einstimmig beschlossen

20:49 Uhr: Die Änderung nach Änderungsantrag 2 wurde einstimmig abgelehnt

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§5 Mitgliedsbeiträge" allgemein dem Änderungsantrag 3 für Absatz 1 zugestimmt.

20:51 Uhr: Der Änderungsantrag 3 wurde einstimmig beschlossen

TOP 3: Sonstiges

Mitgliedsbeiträge seit Gründung

Dieser Punkt hat eine längere Diskussion zur Folge. Wir müssen zunächst abwarten, bis der Verein ein Konto hat.

Sobald ein Konto existiert, wird der Vorstand die Beiträge von den Mitgliedern einfordern. Da sich in diesen ersten 6 Monaten größere Beträge angesammelt haben, können Mitglieder gemäss §1, Absatz 3 der Beitragsordnung für die ersten 6 Monate seit der Gründung des Vereins eine Beitragsermäßigung oder -erlass beantragen.

21.06 Uhr: die Handhabung der Mitgliedsbeiträge wurde entsprechend dem vorgenannten Satz einstimmig beschlossen

Erstattung von Kosten beim AStA

Es wurde diskutiert, dass solche Zuschüsse einmalig sind und derzeit der Verein mit seiner Gründung nur sehr geringe Ausgaben hatte. Diese sind aus den Mitgliedsbeiträgen zu decken. Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher für spätere Anschaffungen vorgehalten werden.

21:12 Uhr: "Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher für spätere Anschaffungen vorgehalten werden." wurde einstimmig beschlossen

21:13 Uhr: die Versammlung wurde für beendet erklärt.