Freifunk:FAQ: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Suave (Diskussion | Beiträge)
Suave (Diskussion | Beiträge)
Zeile 48: Zeile 48:
== Muss ich als Privatperson oder Gewerbetreibender besondere Maßnahmen zum Schutz (gemäß TKG) meines Freifunk-Routers treffen? ==
== Muss ich als Privatperson oder Gewerbetreibender besondere Maßnahmen zum Schutz (gemäß TKG) meines Freifunk-Routers treffen? ==


Ein Sicherheitskonzept / Datenschutzbeauftragter ist nur dann nötig, wenn eine Listung als Telekommunikationsdienst erfolgt, was wiederum nur dann nötig ist, wenn eine gewerbliche Absicht des Netzwerkes vorliegt.
Ein Sicherheitskonzept / Datenschutzbeauftragter ist nur dann nötig, wenn eine Listung als Telekommunikationsdienst erfolgt, was wiederum nur dann nötig ist, wenn eine gewerbliche Absicht des Netzwerkes vorliegt. Dies ist nicht der Fall.  


Freifunk-Hildesheim ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 TKG 2 kein gewerblicher Anbieter von Telekommunikationsdiensten, da "gewerblich in diesem Sinne [...] jede Tätigkeit [ist], die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird." [http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html]. Weder Arbeitsaufwand noch Internet- und Stromkosten werden bei Freifunk Hildesheim mit der Absicht der Kostendeckung angeboten. Somit entfällt ebenfalls die Meldepflicht nach § 6 Absatz 1 TKG.
Freifunk-Hildesheim ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 TKG 2 kein gewerblicher Anbieter von Telekommunikationsdiensten, da "gewerblich in diesem Sinne [...] jede Tätigkeit [ist], die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird" (siehe Link unten). Da Freifunk grundsätzlich für die Nutzer kostenlos ist, trifft dies nicht zu.  
 
Trotzdem ist der Betrieb eines Freifunk-Router grundsätzlich nicht unsicherer als der Betrieb eines herkömmlichen WLAN-Routers.
 
'''Weiterführende Links:'''
*Bundesnetzagentur: [http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html "Meldepflicht"]


== Bin ich als Betreiber eines Freifunk-Routers für unrechtmäßiges Verhalten der Nutzer verantwortlich? (Störerhaftung)==
== Bin ich als Betreiber eines Freifunk-Routers für unrechtmäßiges Verhalten der Nutzer verantwortlich? (Störerhaftung)==

Version vom 7. Januar 2016, 20:13 Uhr

<< Freifunk Hauptseite

Technisches FAQ

Mein Router verbindet sich, aber Webseiten werden nur teilweise oder gar nicht geladen

Wenn du einen Anschluss mit IPv6 Adressen hast (z.B. von Kabel Deutschland), dann liegt das Problem vermutlich daran, dass dein Router sich mittels IPv4 verbindet. IPv4 hat bei dem verwendeten Verfahren (DS-lite) weniger Platz pro Paket zur Verfügung als IPv6.

Das Problem ist einfach zu lösen:

  1. Gehe in den Config Modus des Routers
  2. Klicke auf "Experten Modus"
  3. Klicke auf "Schnittstellen"
  4. Deaktiviere IPv4
  5. Füge mindestens zwei DNS Server hinzu, einen IPv4- und einen IPv6-Server. Als Beispiel die Google DNS Server:
    1. 2001:4860:4860:8888
    2. 8.8.8.8
  6. Speichere und starte deinen Router neu

Danach sollte dieses Problem gelöst sein. Wenn nicht kontaktiere uns.

Wie kann ich meinen Router über SSH warten?

Unter diesem Link sind viele Informationen zu finden, wie man den Router über die Kommandozeile administriert:

https://github.com/freifunk-gluon/gluon/wiki/Commandline-administration

Wie kann ich die Geo-Koordinaten/den Namen/den Kontakt meines Routers in der Freifunk-Knotenkarte ändern?

Die Daten kommuniziert dein Router der Freifunkinfrastruktur. Änderst du die Daten in deinem Router, werden sie wenig später online aktualisiert. Siehe dazu "Wie kann ich meinen Freifunk-Router nachträglich konfigurieren?".

Wie kann ich meinen Freifunk-Router nachträglich konfigurieren?

Halte die Reset-Taste während des Betriebs für 2 Sekunden gedrückt und verbinde dich mit einem Netzwerkkabel an einem der LAN-Ports. Rufe nun unter 192.168.1.1 das Konfigurationswebinterface im Browser auf.

Nach dem Ändern der Einstellungen wird nochmals der Key angezeigt. Der Key bleibt weiterhin freigeschaltet. Eine Mail ist nicht notwendig.

Rechtliches FAQ

Darf ich meinen Internetanschluss mit anderen teilen?

Eine Auflistung relevanter AGB-Passagen einiger Internetprovider findet sich unter https://wiki.freifunk.net/AGB. Jedem Anbieter eines Freifunk-Knotens steht es frei seinen Internetanschluss bei einem Anbieter zu beantragen, der eine Drittnutzung nicht verbietet.

Muss ich als Gewerbetreibender meinen Freifunkrouter anmelden?

Laut Telekommunikationsgesetz § 6 Absatz 1 Satz 1 TKG 2 gibt es eine Meldepflicht für den Fall, dass jemand "gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste erbringt. Gewerblich diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird."

Die Freifunk-Gruppe Bad Oeynhausen hat dazu in einem konkreten Fall bei der zuständigen Bundesnetzagentur nachgefragt. Demzufolge muss der Betreiber einer Filiale einer großen Fastfood-Kette seinen Freifunk-Router gemäß TKG nicht anmelden, da der Betrieb des Routers nicht gewerblich ist. Dies gilt, solange für den Internetzugang kein Geld verlangt wird. Auch der Effekt, dass aufgrund des Routers möglicherweise mehr Kunden in das Geschäft kommen, spielt hier keine Rolle.

Grundsätzlich muss ein Gewerbetreibender seinen Freifunk-Router somit nicht anmelden.

Muss ich als Privatperson oder Gewerbetreibender besondere Maßnahmen zum Schutz (gemäß TKG) meines Freifunk-Routers treffen?

Ein Sicherheitskonzept / Datenschutzbeauftragter ist nur dann nötig, wenn eine Listung als Telekommunikationsdienst erfolgt, was wiederum nur dann nötig ist, wenn eine gewerbliche Absicht des Netzwerkes vorliegt. Dies ist nicht der Fall.

Freifunk-Hildesheim ist gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 TKG 2 kein gewerblicher Anbieter von Telekommunikationsdiensten, da "gewerblich in diesem Sinne [...] jede Tätigkeit [ist], die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung der Öffentlichkeit angeboten wird" (siehe Link unten). Da Freifunk grundsätzlich für die Nutzer kostenlos ist, trifft dies nicht zu.

Trotzdem ist der Betrieb eines Freifunk-Router grundsätzlich nicht unsicherer als der Betrieb eines herkömmlichen WLAN-Routers.

Weiterführende Links:

Bin ich als Betreiber eines Freifunk-Routers für unrechtmäßiges Verhalten der Nutzer verantwortlich? (Störerhaftung)

Die "Störerhaftung" gemäß deutschem Recht besagt, dass der Betreiber eines offenen oder ungesichten WLAN-Zugangs für unrechtmäßiges Verhalten seiner Nutzer verantwortlich gemacht werden kann. Dieses Gesetz gibt in Europa so nur in Deutschland.

Freifunk Hildesheim löst dieses Problem, indem der gesamte Datenverkehr vom Router verschlüsselt und über einen ebenfalls verschlüsselten Tunnel ins europäische Ausland übertragen wird. Erst von dort erfolgt die eigentliche Anfrage an die gewünschte Website. Somit wird die deutsche "Störerhaftung" umgangen. Bisher gibt es kein Urteil, demzufolge dieses Verfahren rechtswidrig ist.

Einige Freifunk-Gruppen, etwa Freifunk Berlin, verzichten sogar komplett auf die Verschlüsselung. Zudem gibt es einen Beschluss des Amtgerichts Charlottenburg (217 C 121/14 ), demzufolge jeder, "der ein öffentliches WLAN anbietet, [...] grundsätzlich als Access-Provider einzustufen" ist. "Dieser ist gemäß § 9 Abs. 1 TDG für fremde Informationen grundsätzlich nicht verantwortlich" (Beschluss des AG Charlottenburg vom 17.12.14). Beides trifft auf Betreiber von Freifunk-Routern zu.

Der Betreiber eines Freifunk-Router ist somit nicht für unrechtmäßiges Verhalten der Nutzer verantwortlich. Verantwortlich ist lediglich der Nutzer selbst für sein eigenes Handeln.

Weiterführende Links: