Mitgliederversammlung 2014-06-05: Unterschied zwischen den Versionen

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* Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
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* Erstattung von Kosten beim AStA
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Version vom 21. Mai 2014, 22:14 Uhr

Die 1. Mitgliederversammlung des Freies Labor e.V. ein. findet am Donnerstag, 05. Juni, um 20.00 Uhr in der Projektwerkstatt (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim)

Tagesordnung (bitte bei Bedarf erweitern)

TOP 1: Organisatorisches

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführerin/des Protokollführers
  • Zulassung von Gästen
  • Festlegung der Tagesordnung

TOP 2: Satzungsänderungsanträge

Satzung aktuell:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die 
 Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3 
 Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.

Änderungsantrag 1:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus 3~Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, 
 der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem
 Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.

Satzung aktuell:

 (2)
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
 Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine
 Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer verzichtet werden. Die Bestätigung des 
 Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die
 jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger
 gewählt sind.

Änderungsantrag 1:

 (2)
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
 Jahr gewählt. Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der
 Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder 
 bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

Satzung aktuell:

 (10)
 Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
 Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, 
 die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Posten von Beisitzerinnen
 und Beisitzern kann eine Nachfolgerin/ein Nachfolger nach Beschluss der 
 Mitgliederversammlung entfallen.

Änderungsantrag 1:

 (10)
 Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
 Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, 
 die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 Vorgängers im Amt bleibt.

Satzung aktuell:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die 
 Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3 
 Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.

Änderungsantrag 2:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 
 Der Vorstandsvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nach
 außen vertretungsberechtigt.

TOP 3: Sonstiges

  • Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
  • Erstattung von Kosten beim AStA