Mitgliederversammlung 2014-06-05: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 21. Mai 2014, 22:14 Uhr
Die 1. Mitgliederversammlung des Freies Labor e.V. ein. findet am Donnerstag, 05. Juni, um 20.00 Uhr in der Projektwerkstatt (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim)
Tagesordnung (bitte bei Bedarf erweitern)
TOP 1: Organisatorisches
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführerin/des Protokollführers
- Zulassung von Gästen
- Festlegung der Tagesordnung
TOP 2: Satzungsänderungsanträge
Satzung aktuell:
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3 Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.
Änderungsantrag 1:
(1) Der Vorstand besteht aus 3~Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.
Satzung aktuell:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer verzichtet werden. Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
Änderungsantrag 1:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
Satzung aktuell:
(10) Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Posten von Beisitzerinnen und Beisitzern kann eine Nachfolgerin/ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen.
Änderungsantrag 1:
(10) Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines Vorgängers im Amt bleibt.
Satzung aktuell:
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Beisitzerinnen und Beisitzer ausgeschlossen, sind 2 der verbleibenden 3 Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt.
Änderungsantrag 2:
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3~Beisitzerinnen und Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstandsvorsitzende und ein weiteres Vorstandsmitglied sind nach außen vertretungsberechtigt.
TOP 3: Sonstiges
- Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
- Erstattung von Kosten beim AStA