Mitgliederversammlung 2014-06-05: Unterschied zwischen den Versionen
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sind gemeinsam vertretungsberechtigt. | |||
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Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und | Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und | ||
Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. | Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. | ||
2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt. | |||
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Aktuelle Version vom 27. Januar 2015, 23:15 Uhr
Die 1. Mitgliederversammlung des Freien Labors fand am Donnerstag, 05. Juni, um 20.00 Uhr in der Projektwerkstatt (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim) statt.
Tagesordnung
TOP 1: Organisatorisches
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführerin/des Protokollführers
- Zulassung von Gästen
- Festlegung der Tagesordnung
TOP 2: Satzungsänderungsanträge
§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer
Satzung aktuell:
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen die Beisitzerinnen/Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Änderungsantrag 1:
(1) Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.
Satzung aktuell:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer verzichtet werden. Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
Änderungsantrag 1:
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
Satzung aktuell:
(10) Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Posten von Beisitzerinnen und Beisitzern kann eine Nachfolgerin/ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen.
Änderungsantrag 1:
(10) Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines Vorgängers im Amt bleibt.
§8 Beibehaltung der Beisitzerinnen/Beisitzer
Satzung aktuell:
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen die Beisitzerinnen/Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
Änderungsantrag 2:
(1) Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. 2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.
§5 Beiträge
Satzung aktuell:
(1) Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung.
Änderungsantrag 3:
(1) Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. (2) Details regelt eine Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung beschließt.
TOP 3: Sonstiges
- Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
- Erstattung von Kosten beim AStA
Protokoll
Vollversammlung des Vereins FreiesLabor, am 5.6.2014.
Anwesende Mitglieder
- Bastian
- Bjørn
- Jürgen
- Fabian
- Ortwin
- Jason
TOP 1: Organisatorisches
Der Verein hat mit dem Stand vom 5.6.2014 13 (in Worten Dreizehn) Mitglieder. Wir benötigen 25% der Mitglieder, um beschlußfähig zu sein.
20:23 Uhr: wir stellen die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest (6 Mitglieder anwesend).
20:26 Uhr:
- Protokollführer: Jürgen (einstimmig gewählt)
- Versammlungsführer: Bastian (einstimmig gewählt)
- es sind keine Gäste anwesend
20:36 Uhr: Die Tagesordnung wurde beschlossen.
TOP 2: Satzungsänderungen
20:37 Uhr: Es wurde für den Beschluß der Satzungänderungen eine nicht geheime Wahl vereinbart.
- Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 1 zugestimmt.
20:43 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 1 wurde einstimmig beschlossen
- Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 2 zugestimmt.
20:46 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 2 wurde einstimmig beschlossen
- Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 10 zugestimmt.
20:48 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 10 wurde einstimmig beschlossen
20:49 Uhr: Die Änderung nach Änderungsantrag 2 wurde einstimmig abgelehnt
- Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§5 Mitgliedsbeiträge" allgemein dem Änderungsantrag 3 für Absatz 1 zugestimmt.
20:51 Uhr: Der Änderungsantrag 3 wurde einstimmig beschlossen
TOP 3: Sonstiges
Mitgliedsbeiträge seit Gründung
Dieser Punkt hat eine längere Diskussion zur Folge. Wir müssen zunächst abwarten, bis der Verein ein Konto hat.
Sobald ein Konto existiert, wird der Vorstand die Beiträge von den Mitgliedern einfordern. Da sich in diesen ersten 6 Monaten größere Beträge angesammelt haben, können Mitglieder gemäss §1, Absatz 3 der Beitragsordnung für die ersten 6 Monate seit der Gründung des Vereins eine Beitragsermäßigung oder -erlass beantragen.
21.06 Uhr: die Handhabung der Mitgliedsbeiträge wurde entsprechend dem vorgenannten Satz einstimmig beschlossen
Erstattung von Kosten beim AStA
Es wurde diskutiert, dass solche Zuschüsse einmalig sind und derzeit der Verein mit seiner Gründung nur sehr geringe Ausgaben hatte. Diese sind aus den Mitgliedsbeiträgen zu decken. Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher für spätere Anschaffungen vorgehalten werden.
21:12 Uhr: "Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher für spätere Anschaffungen vorgehalten werden." wurde einstimmig beschlossen
21:13 Uhr: die Versammlung wurde für beendet erklärt.