Mitgliederversammlung 2014-06-05: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''1. Mitgliederversammlung''' des Freien Labors fand am '''Donnerstag, 05. Juni''', '''um 20.00 Uhr''' in der [http://hickerspace.org/wiki/ProWe#Wo_finde_ich_die_ProWe.3F Projektwerkstatt] (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim) statt.
Die '''1. Mitgliederversammlung''' des Freien Labors fand am '''Donnerstag, 05. Juni''', '''um 20.00 Uhr''' in der [http://hickerspace.org/wiki/ProWe#Wo_finde_ich_die_ProWe.3F Projektwerkstatt] (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim) statt.



Aktuelle Version vom 27. Januar 2015, 23:15 Uhr

Die 1. Mitgliederversammlung des Freien Labors fand am Donnerstag, 05. Juni, um 20.00 Uhr in der Projektwerkstatt (Kulturfabrik; Langer Garten 1, 31137 Hildesheim) statt.

Tagesordnung

TOP 1: Organisatorisches

  • Feststellung der Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführerin/des Protokollführers
  • Zulassung von Gästen
  • Festlegung der Tagesordnung

TOP 2: Satzungsänderungsanträge

§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer

Satzung aktuell:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen die Beisitzerinnen/Beisitzer,
 sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Änderungsantrag 1:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern: der/dem Vorstandsvorsitzenden, 
 der/dem stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin/dem
 Schatzmeister. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.

Satzung aktuell:

 (2)
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
 Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine
 Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer verzichtet werden. Die Bestätigung des 
 Vorstandes oder die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die
 jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger
 gewählt sind.

Änderungsantrag 1:

 (2)
 Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
 Jahr gewählt. Die Bestätigung des Vorstandes oder die Wiederwahl der
 Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder 
 bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

Satzung aktuell:

 (10)
 Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
 Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, 
 die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Posten von Beisitzerinnen
 und Beisitzern kann eine Nachfolgerin/ein Nachfolger nach Beschluss der 
 Mitgliederversammlung entfallen.

Änderungsantrag 1:

 (10)
 Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
 Mitgliederversammlung jeweils eine Nachfolgerin/ein Nachfolger bestimmt, 
 die/der für die restliche Dauer der Amtszeit seiner Vorgängerin/seines
 Vorgängers im Amt bleibt.

§8 Beibehaltung der Beisitzerinnen/Beisitzer

Satzung aktuell:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen die Beisitzerinnen/Beisitzer,
 sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

Änderungsantrag 2:

 (1)
 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: der/dem
 Vorstandsvorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 
 Schatzmeister/der Schatzmeisterin und bis zu 3 Beisitzerinnen und 
 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
 2 der 3 Vorstandsmitglieder sind vertretungsberechtigt.

§5 Beiträge

Satzung aktuell:

 (1)
 Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine
 Beitragsordnung.

Änderungsantrag 3:

 (1)
 Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
 (2)
 Details regelt eine Beitragsordnung, die die Mitgliederversammlung
 beschließt.

TOP 3: Sonstiges

  • Umgang mit Mitgliedsbeiträgen seit der Gründung im Januar
  • Erstattung von Kosten beim AStA

Protokoll

Vollversammlung des Vereins FreiesLabor, am 5.6.2014.

Anwesende Mitglieder

  1. Bastian
  2. Bjørn
  3. Jürgen
  4. Fabian
  5. Ortwin
  6. Jason

TOP 1: Organisatorisches

Der Verein hat mit dem Stand vom 5.6.2014 13 (in Worten Dreizehn) Mitglieder. Wir benötigen 25% der Mitglieder, um beschlußfähig zu sein.

20:23 Uhr: wir stellen die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest (6 Mitglieder anwesend).

20:26 Uhr:

  • Protokollführer: Jürgen (einstimmig gewählt)
  • Versammlungsführer: Bastian (einstimmig gewählt)
  • es sind keine Gäste anwesend

20:36 Uhr: Die Tagesordnung wurde beschlossen.

TOP 2: Satzungsänderungen

20:37 Uhr: Es wurde für den Beschluß der Satzungänderungen eine nicht geheime Wahl vereinbart.

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 1 zugestimmt.

20:43 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 1 wurde einstimmig beschlossen

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 2 zugestimmt.

20:46 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 2 wurde einstimmig beschlossen

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§8 Ausschluss der Beisitzerinnen/Beisitzer" allgemein dem Änderungsantrag 1 für Absatz 10 zugestimmt.

20:48 Uhr: Änderungsantrag 1/Absatz 10 wurde einstimmig beschlossen

20:49 Uhr: Die Änderung nach Änderungsantrag 2 wurde einstimmig abgelehnt

  • Nach einer Diskussion wurde für TOP 2 "§5 Mitgliedsbeiträge" allgemein dem Änderungsantrag 3 für Absatz 1 zugestimmt.

20:51 Uhr: Der Änderungsantrag 3 wurde einstimmig beschlossen

TOP 3: Sonstiges

Mitgliedsbeiträge seit Gründung

Dieser Punkt hat eine längere Diskussion zur Folge. Wir müssen zunächst abwarten, bis der Verein ein Konto hat.

Sobald ein Konto existiert, wird der Vorstand die Beiträge von den Mitgliedern einfordern. Da sich in diesen ersten 6 Monaten größere Beträge angesammelt haben, können Mitglieder gemäss §1, Absatz 3 der Beitragsordnung für die ersten 6 Monate seit der Gründung des Vereins eine Beitragsermäßigung oder -erlass beantragen.

21.06 Uhr: die Handhabung der Mitgliedsbeiträge wurde entsprechend dem vorgenannten Satz einstimmig beschlossen

Erstattung von Kosten beim AStA

Es wurde diskutiert, dass solche Zuschüsse einmalig sind und derzeit der Verein mit seiner Gründung nur sehr geringe Ausgaben hatte. Diese sind aus den Mitgliedsbeiträgen zu decken. Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher für spätere Anschaffungen vorgehalten werden.

21:12 Uhr: "Ein Zuschuss von Seiten des AStA sollte daher für spätere Anschaffungen vorgehalten werden." wurde einstimmig beschlossen

21:13 Uhr: die Versammlung wurde für beendet erklärt.